Die gemeinsamen Wurzeln
Beide Institutionen verdanken ihre Gründung dem Inkrafttreten des ersten einheitlichen Denkmalschutzgesetzes in Hessen am 24. September 1974. Damit existierte erstmals ein einheitliches rechtliches Instrumentarium zum Schutz der Kulturdenkmäler in Hessen. Die Notwendigkeit dafür ergab sich aus der Tatsache, dass insbesondere in der Wiederaufbauzeit viele Kulturdenkmäler - oft ganze Stadtquartiere - dem Ideal der autogerechten Stadt weichen mussten. Blieben diese Verluste zunächst weitgehend unbemerkt und unkommentiert, so entwickelte sich im Vorfeld des Europäischen Denkmalschutzjahres doch der Protest von Bürgerinitiativen, die sich gegen den Verlust wertvoller baulicher Zeugnisse wehrte. Die Etablierung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und des Freilichtmuseums Hessenpark waren die Folge dieser Begehren. Der Schutz der Kulturdenkmäler in Hessen ist seitdem von öffentlichem Interesse, die Denkmalbehörden vertreten die Belange der Kulturdenkmäler anwaltschaftlich.
Unterschiedliche Konzepte des Bewahrens
Die Idee eines Freilichtmuseums entstand, um Kulturdenkmäler, deren Abbruch trotz aller Bemühungen nicht verhindert werden konnte, zu lagern und für nachfolgende Generationen zu sichern. Auch der im 17. Jahrhundert erbaute Fruchtspeicher aus Trendelburg, in dem die Tagung stattfand, musste den Planungen zu einer modernen Saatzuchtanlage weichen und gelangte in Einzelteile zerlegt ins Freilichtmuseum Hessenpark, wo er an prominenter Stelle wiederaufgebaut und mit einer neuen Nutzung versehen wurde. Außerdem sollte die Sammlung historischer Gebäude aus allen Teilen Hessens in Fortführung der Heimatschutzbewegung das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Geschichte des noch jungen Bundeslands Hessen und seiner ländlichen und bäuerlichen Traditionen schulen. Die Identifikation sollte nicht mehr nur über Burgen, Schlösser und Kirchen erfolgen, sondern auch über Zeugnisse der Alltagskultur.