Foto Wiesenzug mit Altbäumen im Kurpark Bad Nauheim.

Gartenkunstwerke erhalten

Historische Park- und Gartenanlagen sind sensible Schutzgüter, die im Zusammenspiel mit vielen anderen Akteuren durch die staatliche Gartendenkmalpflege betreut werden, wenn sie die im Hessischen Denkmalschutzgesetz formulierten Kriterien für Kulturdenkmäler erfüllen.

Historische Parks und Gärten

Gärten und Parks dienten schon seit der Antike zur Erbauung und Erholung der Menschen. Sie sind damit nicht nur eine Ansammlung von Pflanzen, sondern funktionale und räumliche Gefüge. Diese bestehen aus unterschiedlichen Vegetationsschichten - Bäumen, Sträuchern, Stauden, Blumen, Rasen - aber auch aus baulichen Elementen wie Wegen, Wasseranlagen und Skulpturen. Auch Bodenmodellierungen, Blickbeziehungen oder Sitzplätze mit Aussichten gehören dazu.

Von hochrangigen Gartenkünstlern und Gartenarchitekten nach den Regeln der Gartenkunst der jeweiligen Zeit konzipiert und ausgeführt, sind die heute noch erhaltenen Garten- und Parkanlagen Gegenstand der Gartendenkmalpflege. Als Zeugnisse der Geschichte muss ihre Erhaltung für kommende Generationen sichergestellt werden. Stellvertretend für viele namhafte Gartenkünstler in Hessen seien hier Friedrich Ludwig von Sckell (1750-1823), Sebastian Rinz (1782-1861), Heinrich Siesmayer (1817-1900) oder Hermann Mattern (1902-1971) genannt.

Pflege historischer Parks und Gärten

Noch stärker als Baudenkmäler sind historische Garten- und Parkanlagen einem kontinuierlichen Wandel durch Wachstum und Witterung ausgesetzt. Dieser dynamische Prozess wird durch erhaltende Pflege regelmäßig begleitet. Denn nur so kann das der Anlage zugrundeliegende Konzept in dreidimensionaler, lebendiger Form für eine möglichst lange Zeit erhalten werden.

Beratung und Unterstützung

Eine der Hauptaufgaben der staatlichen Gartendenkmalpflege ist es, kommunale oder private Eigentümer bei der Pflege und beim Erhalt der sensiblen Gartenkunstwerke zu unterstützen und fachlich zu beraten. Erhaltungskonzepte werden initiiert, betreut, fachlich begleitet und im Rahmen der Möglichkeiten auch finanziell gefördert.

Ziel ist es, mit Pflege- und Sanierungsmaßnahmen sowohl den denkmalpflegerischen Erfordernissen als auch heutigen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Uns ist besonders wichtig, Verständnis für die historische Dimension der Gartenkunstwerke zu wecken und die historische Gestaltungsabsicht durch gezielte Pflege wieder zum Vorschein kommen zu lassen.

Hessen besitzt ein weitgefächertes Spektrum an historischen Grünanlagen. Es umfasst Schlossparks, Gutsanlagen, Stadt-, Volks- und Kurparks, Stadtplätze und Villengärten bis hin zu Siedlungsgrün, historischen Alleen, Botanischen Gärten und parkartig angelegten Friedhöfen.

Das Beratungsangebot seitens der staatlichen Denkmalpflege steht generell jedem öffentlichen oder privaten Eigentümer und allen Pflegebeauftragten historischer Gartenanlagen zur Verfügung.

Die Inventarisation, d.h. die systematische Erfassung historischer Garten- und Parkanlagen, ist Voraussetzung für jede zielgerichtete Gartendenkmalpflege. Denn nur was man kennt, kann man erfolgreich schützen und pflegen. Durch Führungen und wissenschaftliche Veröffentlichungen wollen wir das gartenkulturelle Erbe stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.

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