Foto der Burgruine Freienstein im Odenwaldkreis

Was ist ein Kulturdenkmal?

Kulturdenkmäler sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. Sie dokumentieren unsere vielfältige menschliche Geschichte und Entwicklung. Sie prägen bis heute unsere Umgebung, regen zur Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit an und sind dadurch vielfach für uns Menschen identitätsstiftend.

Der Erhalt von Kulturdenkmälern dient daher der Allgemeinheit und hat Verfassungsrang, so dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kulturdenkmäler auch für die zukünftigen Generationen zu erhalten und zu schützen. In diesem öffentlichen Interesse ist es die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler zu erfassen, zu pflegen und zu erforschen.

Dabei ist der Kulturdenkmalbestand überaus facettenreich: Nicht nur Bauwerke und die hiermit in Verbindung stehende Umgebung, etwa Parks oder Grünanlagen, können Kulturdenkmäler darstellen. Ebenso gilt dies für die im Boden verborgen liegenden Relikte vergangener Zeiten, also die archäologischen Kulturdenkmäler, sowie für fossile Zeugnisse der Erdgeschichte, also die paläontologischen Kulturdenkmäler.

Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege für die Baudenkmäler und die Abteilung hessenARCHÄOLOGIE für die Bodendenkmäler zuständig. Gemeinsame gesetzliche Grundlage für den Schutz der Kulturdenkmäler in Hessen ist das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG).