Der Erhalt von Kulturdenkmälern dient daher der Allgemeinheit und hat Verfassungsrang, so dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kulturdenkmäler auch für die zukünftigen Generationen zu erhalten und zu schützen. In diesem öffentlichen Interesse ist es die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler zu erfassen, zu pflegen und zu erforschen.
Kulturdenkmal
Was ist ein Kulturdenkmal?
Dabei ist der Kulturdenkmalbestand überaus facettenreich: Nicht nur Bauwerke und die hiermit in Verbindung stehende Umgebung, etwa Parks oder Grünanlagen, können Kulturdenkmäler darstellen. Ebenso gilt dies für die im Boden verborgen liegenden Relikte vergangener Zeiten, also die archäologischen Kulturdenkmäler, sowie für fossile Zeugnisse der Erdgeschichte, also die paläontologischen Kulturdenkmäler.
Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege für die Baudenkmäler und die Abteilung hessenARCHÄOLOGIE für die Bodendenkmäler zuständig. Gemeinsame gesetzliche Grundlage für den Schutz der Kulturdenkmäler in Hessen ist das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG).