Einlieferung Fundmaterial im Archäologischen Zentraldepot in Wiesbaden durch eine archäologische Fachfirma im Beisein eines Bezirksarchäologen

Hinweise für archäologische Fachfirmen

Mit einer Grabungsgenehmigung des Landes Hessen wird die Erlaubnis für eine staatliche Nachforschung erteilt, bei der das durch eine archäologische Fachfirma geborgene Fundmaterial gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 HDSchG in Landeseigentum übergeht.

Um die vorgeschriebene Fundstelleninventarisation und Kulturguterfassung des Landes Hessen zu gewährleisten, ist vor jedweder Bearbeitung, Zwischenlagerung oder Ausstellung das gesamte Fundgut gemäß § 21 Abs. 4 HDSchG beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, vorzulegen. Sollte das Fundmaterial oder Teile hiervon als Dauerleihgabe anderenorts aufbewahrt werden oder eine wissenschaftliche Bearbeitung in Aussicht stehen, so ist dies im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksarchäologen/in abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

Die Fundabgabe erfolgt 2023 gebündelt an jeweils vier Terminen im Jahr (für die Außenstelle Marburg an drei Terminen), welche 14 Tage vorher beim zuständigen Bezirksarchäologen/in anzumelden sind. Ausnahmen können bei entsprechendem Fundmaterial nach erfolgter Anmeldung erfragt werden. Die Termine zur Fundabgabe in der jeweils zuständigen Stelle, also dem ZentraldepotÖffnet sich in einem neuen Fenster in Wiesbaden oder in den Außenstellen Darmstadt und Marburg zu denen Restauratoren und Depotmitarbeiter hinzugezogen werden, sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Jeder Fundkiste ist ein Ausdruck des jeweiligen Inhalts beizulegen. Zudem ist mit Fundabgabe eine Fundliste in digitaler Form (Format vorzugsweise Microsoft Excel) einzureichen.

Fundeinlieferungstermine 2024

Zuständiger EinlieferungsortTermin 1Termin 2Termin 3Termin 4
Darmstadt21. März13. Juni19. September5. Dezember
Marburg21. März25. Juli14. November-------------------
Wiesbaden19. März11. Juni17. September3. Dezember