Aufgaben der Städtebaulichen Denkmalpflege
Um den vielfältigen Schichten und Raumbezügen von Kulturdenkmälern Rechnung zu tragen, wird das Landesamt für Denkmalpflege Hessen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) in Fachverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungs-, Regional-, Verkehrs- und anderen Fachplänen sowie Bauleitplanungen der Kommunen beteiligt. Dabei beziehen sich die denkmalpflegerischen Interessen auf die Festlegung von Nutzungen oder die Freihaltung von Sichtbeziehungen und des Umgebungsbereichs – also von Wirkungsbezugsräumen der Kulturdenkmäler. Neben dieser formellen Beteiligung lassen sich die grundlegenden Erkenntnisse der Städtebaulichen Denkmalpflege zu Siedlungsentwicklung, Ortsbild und historischer Kulturlandschaft bereits im Vorfeld als Fachinformationen durch Politik und Öffentlichkeit für eine nachhaltige Weiterentwicklung von Städten, Dörfern und Landschaften unter Erhalt der prägenden historischen Bestandteile sinnvoll nutzen. Diese wird durch die Vernetzung mit den Förderprogrammen der Dorfentwicklung und Städtebauförderung verstärkt.
Nur wenn die Denkmalpflege von Anfang an in die planerischen Vorhaben eingebunden ist, gelingt es, den unverwechselbaren und einmaligen Wert historischer Ortskerne und Kulturlandschaften als Teil der zu berücksichtigenden Standortfaktoren zu begreifen. Dabei sollen Lösungen gefunden werden, die sowohl der historisch gewachsenen Struktur des Ortes oder der Stadt als auch künftigen Herausforderungen der Stadt- und Ortsentwicklung gerecht werden. So gilt es in Ballungsräumen Wachstumsprozesse und Verdichtung durch gute Ideen zu begleiten oder in ländlicheren Regionen Konzepte gegen Leerstand und Verödung zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und anderer aktueller Transformationsprozesse kommt der Städtebaulichen Denkmalpflege dabei eine zentrale Rolle in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu.