Foto Blick über Weinberge im Rheingau.

Den hessischen Kulturlandschaften auf der Spur

Das Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen gehört zu den ältesten Siedlungsräumen Europas. Hessen verfügt daher über eine Vielfalt an historisch gewachsenen Kulturlandschaften, die einem ständigen Wandel unterworfen sind und waren.

Erhalten, ohne zu musealisieren

Seit 50 Jahren nimmt der damit einhergehende Substanzverlust aber immer größere Ausmaße an: Die Bezüge von markanten Kulturlandschaften untereinander gehen verloren. Prägende Elemente einer über Jahrtausende gewachsenen Landschaft weichen eher kurzfristigen, oft rein ökonomisch orientierten Belangen. Den Menschen in Hessen droht so der Verlust wichtiger identitätsstiftender Momente und der Orientierung in der Landschaft.

Angesichts des weiterhin ungebremsten Flächenverbrauchs gilt es Schutzkonzepte zu entwickeln. Es geht dabei nicht um den Versuch einer „Musealisierung“ der Landschaft. Ziel ist vielmehr der planerisch gelenkte, dem Erhaltungs- und Entwicklungsziel dienende Umgang mit den Kulturlandschaften und ihren Elementen.

Kultur im Blick

Das abteilungsübergreifende, interdisziplinäre Projekt „Denkmal.Kulturlandschaft.Digital (DKD)“ des LfDH schafft hierzu die Grundlage. Dabei nimmt es Kulturlandschaften ebenso wie Kulturdenkmäler in den Blick. Einerseits erarbeitet es eine kulturlandschaftliche Gliederung Hessens in Kulturlandschaftsräume. Zudem markiert es einer besonderen Planungssorgfalt unterliegende Kulturlandschaftsbereiche, in denen das landschaftliche Kulturelle Erbe besonders verdichtet vorliegt.

Andererseits wird hinsichtlich der in die Kulturlandschaft eingebetteten Kulturdenkmäler erstmals eine Archäologische Landesaufnahme Hessens durchgeführt. Zudem erfolgt eine Revision des Gesamtbestands der Denkmaldaten der Bau- und Kunstdenkmalpflege und seine Ergänzung im Hinblick auf jüngere Zeiträume.

Die Ergebnisse des Projekts werden Planung und interessierter Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht. Damit leistet es einen Beitrag zur Stärkung von denkmalpflegerischen Belangen, zu größerer Planungssicherheit und zur Verfahrensbeschleunigung.

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