Die Bezirksdenkmalpflege beurteilt gemeinsam mit den Unteren Denkmalschutzbehörden alle geplanten Veränderungen an einem Kulturdenkmal, die nach § 18 HDSchG genehmigungspflichtig sind.
Grundlage sind die systematische Erfassung und wissenschaftliche Erforschung der Objekte durch Fachleute. Die Hessische Denkmallandschaft besteht aus ca. 70 000 Einzelkulturdenkmälern und 3000 Gesamtanlagen. Veröffentlicht werden die Denkmalwerte in den Denkmaltopografien und im digitalen Geoinformationssystem denkxweb.
In der Restaurierungswerkstatt werden bewegliche Kulturgüter restauriert. Außerdem sind die Restauratorinnen auch beratend tätig. Ein ständig wachsendes Foto- und Planarchiv sowie eine wertvolle Bibliothek unterstützen unsere Arbeiten und dienen gleichzeitig der Dokumentation.