Foto einer Grabungssituation

Archäologische Denkmalpflege

Bodendenkmäler nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmäler, die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert darstellen und die im Boden verborgen sind oder waren oder aus urgeschichtlicher Zeit stammen. (§ 2 Abs. 2 Satz 1 HDSchG).

Bodendenkmäler: sichtbar

Bodendenkmäler sind – durchaus in unterschiedlicher Dichte – nahezu überall vorhanden beziehungsweise im Boden verborgen. Manche sind sofort sicht- und erfahrbar: ein vorgeschichtliches Hügelgrab im Wald, ein mit einem Wall befestigtes Gelände, Hohlwege oder ein Erdprofil als geowissenschaftlich-paläontologisches „Fenster in die Erdgeschichte“. Solche Bodendenkmäler sind heute oft mit Informationstafeln versehen, werden von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gepflegt und als wichtiger Teil der lokalen Geschichte geschätzt.

... und unsichtbar

Zu unseren Aufgaben gehört auch der Schutz jener Bodendenkmäler, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Dazu zählen frühere Siedlungsstellen, die sich oft erst zeigen, wenn etwa beim Pflügen verziegelte Lehmstücke und Scherben herauskommen. Ebenso verhält es sich mit vielen Friedhöfen. Klassische Beispiele sind hier bronzezeitlichen Urnengräberfelder oder frühmittelalterliche Körperbestattungen. Unter unseren Städten und Orten liegen vielfältige Reste jüngerer Siedlungs-, Technik- und Industriegeschichte. In unseren Wäldern haben sich viele Spuren des Bergbaus, der Energiewirtschaft und der Ressourcengewinnung und -verarbeitung erhalten. Bei Tagebauen werden oft paläontologische Relikte und Fossillagerstätten entdeckt – auch diese fallen unter das Denkmalschutzgesetz.

Vom Wert der Dinge

Jeder im Boden verborgene Gegenstand, der aus früheren Zeiten stammt – Waffen, Schmuck, Gerät oder die einfache Scherbe und das verziegelte Wandstück eines abgebrannten Hauses – kann von wissenschaftlicher Bedeutung sein. Doch der einzelne Fund, egal welchen Materials, erhält seine tatsächliche Wertigkeit nur durch die Verbindung mit seiner genauen Fundstelle und der Kenntnis des ihn umgebenden Befundes und möglicher weiterer Funde. Selbst eine Goldmünze kann daher von geringerem wissenschaftlichen Wert sein, wenn ihr Fundort unbekannt ist.

Denkmäler in Gefahr

Durch die Intensivierung der Landwirtschaft, innerörtliche Verdichtung, Straßen- und Verkehrswegebau, aber auch den verstärkten Ausbau der regenerativen Energien sind Bodendenkmäler und die historisch gewachsene Kulturlandschaft Hessens in immer größerem Ausmaß gefährdet. Es ist die Aufgabe der hessischen Bodendenkmalpflege, diese Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten und sie in die städtebauliche Entwicklung und Raumordnung einzubeziehen (§1 Abs. 1 HDSchG).

Nachforschungsgenehmigung

Alle Nachforschungen, die geeignet sind, Bodendenkmäler zu gefährden, unterliegen daher der Genehmigungspflicht durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

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