Foto. Rathausstraße in Wiesbaden Biebrich.

Was ist ein Kulturdenkmal?

Kulturdenkmäler machen Geschichte unmittelbar begreif- und erfahrbar. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, diese Geschichtszeugnisse für künftige Generationen zu bewahren. Die Ermittlung und Veröffentlichung der Denkmalwerte sind dazu die ersten Schritte.

Was sagt das Recht?

Das Hessische Denkmalschutzgesetz definiert Kulturdenkmäler als „Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht" (§ 2 Abs. 1 HDSchG). Gebäudegruppen mit ihren Grün-, Frei- und Wasserflächen können zudem als Gesamtanlagen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen geschützt sein (§ 2 Abs. 3 HDSchG).

Oft sind es nicht die Gebäude allein, die das Leben in einer Stadt oder einem Ort zu vergangenen Zeiten veranschaulichen.

Erst die Gesamtheit mehrerer historischer Gebäude, verbunden mit einem Platz oder einer Straße, mit historischen Umfassungsmauern oder Freiflächen vermittelt ein schlüssiges Bild. Nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes gibt es daher auch „Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse“ besteht. In Hessen werden sie als „Gesamtanlagen“ bezeichnet.  

Eine Gesamtanlage kann ein mittelalterlicher Ortskern, eine Ackerbürgerstadt in Fachwerkbauweise, ein Stadtquartier der Gründerzeit oder eine regionaltypische Siedlungsform wie ein Straßen- oder Haufendorf, sein. Wichtig ist, dass die charakteristischen Merkmale der Gesamtanlage noch heute erkennbar sind.

Eine Gesamtanlage schützt alle Häuser innerhalb ihrer Grenzen. Auch Neubauten, die zwar keinen historischen Zustand mehr zeigen, deren unpassende Veränderung die Aussage eines Straßenzuges aber doch stark beeinträchtigen würde, können daher Teil einer Gesamtanlage sein. Geschützt werden sollen die historische Substanz und die Wirkung, also das historische Erscheinungsbild der Anlage im Gesamten. Anders als beim Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes werden bei der Bewertung und Erfassung von Gesamtanlagen vor allem die baulichen Anlagen und Flächen in ihrem Zusammenspiel und weniger die Details oder das Innere der einzelnen Gebäude betrachtet.

Gebaute Zeugnisse der Vergangenheit

Kulturdenkmäler sind Geschichtszeugnisse, an denen sich die Vergangenheit besonders unmittelbar ablesen lässt. Sie dokumentieren nicht nur das Leben der Menschen in vergangenen Zeiten, sondern vermitteln auch Wertesysteme, Haltungen und Handlungen früherer Epochen. Als Dokumente unserer Vorfahren sind daher nicht nur bekannte Gebäude wie Burgen, Schlösser und Kirchen Denkmal. Um die Lebensverhältnisse des Bürgertums, der einfachen Arbeiter oder der bäuerlichen Bevölkerung auf dem Land für spätere Generationen zu dokumentieren, kann auch ein schlichtes Arbeiterwohnhaus oder eine bäuerliche Hofreite Denkmalwert haben. Verkehrs- und Industriebauten können wichtige Zeugnisse der Entwicklung neuer Konstruktionsweisen und technischer Entwicklung sein, auch wenn diese Anlagen gelegentlich sperrig und in ihrer ursprünglichen Funktion nur noch eingeschränkt nutzbar sind. „Unbequeme“, aber gerade deshalb wichtige Denkmäler der jüngeren Geschichte sind bauliche Zeugnisse des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges sowie militärhistorische Relikte der Zeit des Kalten Krieges.

Geschichte bewahren

Wie kaum eine andere Quelle machen Kulturdenkmäler Geschichte ganz unmittelbar begreif- und erfahrbar. Wie bei der Quelle im Archiv braucht es daher auch beim Denkmal das Original. Nur die originale Substanz kann das Aussehen eines historischen Gebäudes authentisch überliefern. Je umfassender diese Überlieferung ist, desto besser. Es geht daher nicht nur darum, das Äußere eines Kulturdenkmals möglichst originalgetreu zu erhalten. Gerade die ursprüngliche Raumaufteilung oder Ausstattungselemente wie alte Dielenböden, Treppen oder Türen vermitteln einen Eindruck vom Leben der früheren Bewohner. Daher sind sie fester Bestandteil des Kulturdenkmals.

Kulturdenkmäler sollen zwar das Leben vergangener Zeiten dokumentieren, doch ist nicht jedes alte Gebäude automatisch Kulturdenkmal. Die Einschätzung des Denkmalwerts, also die Auswahl der Gebäude, die besonders aussagekräftige Geschichtszeugnisse sind, ist Aufgabe der Denkmalerfassung beim Landesamt für Denkmalpflege.