Denkmäler erkennen
Nach § 5 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes hat das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde die Aufgabe, die Kulturdenkmäler in Hessen systematisch zu erfassen. Bei der systematischen Erfassung wird der Baubestand eines Gebietes im Zusammenhang und nach einheitlichen Kriterien untersucht. Nur bei dieser vergleichenden Bewertung können Aspekte wie regionalspezifische Bauformen und Techniken, städtebauliche Zusammenhänge, ortsgeschichtliche Hintergründe und Umfang des überlieferten Bestandes einer Epoche berücksichtigt werden. Nach Abschluss der systematischen Erfassung werden die als Kulturdenkmäler bewerteten Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.