Screenshot. Ausschnitt aus der Datenbank DenkX.

Am Anfang steht das Denkmal

Die Denkmalerfassung (auch: Inventarisation, als eine Disziplin der Kunstwissenschaft) ist der erste Schritt und damit die Grundlage allen denkmalpflegerischen Handelns. Sie widmet sich der Erfassung, Erforschung, Bewertung und Dokumentation des Denkmalbestandes in Hessen. Denn nur was bekannt und als Denkmal dokumentiert ist, kann auch geschützt werden.

Denkmäler erkennen

Nach § 5 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes hat das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde die Aufgabe, die Kulturdenkmäler in Hessen systematisch zu erfassen. Bei der systematischen Erfassung wird der Baubestand eines Gebietes im Zusammenhang und nach einheitlichen Kriterien untersucht. Nur bei dieser vergleichenden Bewertung können Aspekte wie regionalspezifische Bauformen und Techniken, städtebauliche Zusammenhänge, ortsgeschichtliche Hintergründe und Umfang des überlieferten Bestandes einer Epoche berücksichtigt werden. Nach Abschluss der systematischen Erfassung werden die als Kulturdenkmäler bewerteten Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Der Weg zum Denkmal

Die Denkmalerfassung erfolgt mit verschiedenen Methoden und Arbeitsschritten. Am Anfang steht die Recherche, also die Sichtung von Literatur und ausgewählten Archivbeständen, von historischen Plänen und Fotos, um die Geschichte und bauliche Entwicklung des Ortes zu verstehen. Durch systematische Begehungen von Gemeinden, Ortsteilen oder Anlagen wird dann ein Überblick über den erhaltenen historischen Baubestand gewonnen, Gebäude werden besichtigt und fotografiert. Erst die Übersicht über den Gesamtbestand ermöglicht eine Bewertung der einzelnen Objekte als Kulturdenkmal oder auch als schützenswerte Gesamtanlage. Die als Kulturdenkmal bewerteten Gebäude werden schließlich beschrieben und analysiert, ihr Denkmalwert wird erläutert und begründet. Die Beschreibung und Bewertung des Kulturdenkmals werden durch eine Darstellung in Karte und Foto ergänzt.

Nach Abschluss der systematischen Erfassung wird die Denkmalausweisung des Gebietes bis zur nächsten Überprüfung möglichst nicht verändert. Änderungen wie Nachträge einzelner Gebäude als Kulturdenkmäler in das Denkmalverzeichnis werden nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Einzelnachträge können nötig sein,

  • wenn ein Gebäude bei der systematischen Erfassung offensichtlich übersehen wurde.
  • wenn es neue Erkenntnisse zu einem Gebäude gibt, zum Beispiel ein wesentlich höheres Alter oder eine bisher nicht bekannte Innenausstattung.
  • wenn ein Gebäude bei der systematischen Erfassung noch zu jung war.