Für Denkmäler vor Ort
Die Bezirksdenkmalpflegerinnen und Bezirksdenkmalpfleger bereisen regelmäßig die Städte und Kreise in ihrem Zuständigkeitsbereich, beraten frühzeitig bei der Erstellung von Maßnahmenkonzepten und betreuen die laufenden Arbeiten am Objekt. Bei besonderen denkmalpflegerischen Fragestellungen werden die Fachdisziplinen des Landesamtes für Denkmalpflege hinzugezogen. Sie agieren stets in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort. Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden als Genehmigungsbehörden beteiligen uns im Rahmen der Einvernehmensherstellung an der Erteilung der Genehmigungen. Kulturdenkmäler im kirchlichen Eigentum werden zusammen mit den zuständigen kirchlichen Bauämtern betreut, auch die denkmalfachliche Abstimmung bei Maßnahmen an Bundes- und Landesliegenschaften erfolgt durch die Bezirksdenkmalpflege.