Hessen-Löwe

Immer beteiligt, wenn konkrete Maßnahmen am Kulturdenkmal umgesetzt werden

Aufgabe der Bezirksdenkmalpflege ist die Unterstützung und Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Pflege und dem Erhalt ihrer Kulturdenkmäler. Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen gilt es dabei, unter Abwägung aller berechtigter Interessen und denkmalfachlicher Aspekte den dauerhaften Erhalt und die sinnvolle Nutzung der Kulturdenkmäler zu ermöglichen.

Für Denkmäler vor Ort

Die Bezirksdenkmalpflegerinnen und Bezirksdenkmalpfleger bereisen regelmäßig die Städte und Kreise in ihrem Zuständigkeitsbereich, beraten frühzeitig bei der Erstellung von Maßnahmenkonzepten und betreuen die laufenden Arbeiten am Objekt. Bei besonderen denkmalpflegerischen Fragestellungen werden die Fachdisziplinen des Landesamtes für Denkmalpflege hinzugezogen. Sie agieren stets in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort. Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden als Genehmigungsbehörden beteiligen uns im Rahmen der Einvernehmensherstellung an der Erteilung der Genehmigungen. Kulturdenkmäler im kirchlichen Eigentum werden zusammen mit den zuständigen kirchlichen Bauämtern betreut, auch die denkmalfachliche Abstimmung bei Maßnahmen an Bundes- und Landesliegenschaften erfolgt durch die Bezirksdenkmalpflege.

Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Bezirksdenkmalpflegerinnen und Bezirksdenkmalpfleger beraten zudem bei der Beantragung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler beim Landesamt für Denkmalpflege. Im Rahmen ihrer Beteiligung an Genehmigungsverfahren erfolgt mit ihnen die steuerrechtliche Abstimmung bei Baumaßnahmen als Voraussetzung für eine Begünstigung denkmalpflegerischer Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach den §§ 7i ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Planung und Beratung

Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) wird das Landesamt für Denkmalpflege an übergeordneten Verfahren wie der Erstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, bei Planungen für Verkehrswege, bei der Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes und anderen mehr beteiligt. Durch die fachlichen Stellungnahmen der Bezirksdenkmalpflegerinnen und Bezirksdenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen werden bei zu erwartenden Auswirkungen auf den denkmalgeschützten Bestand die denkmalpflegerischen Belange in den städtebaulichen und die Landesentwicklung betreffenden Planungsprozessen verankert.

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