Foto. Grenzsteinnest zwischen Sandershausen (Hessen) und Landwehrhagen (Niedersachsen)

Kleindenkmäler mit großer Bedeutung

Historische Grenzsteine sind greifbare Zeugnisse der Territorialgeschichte. Seit dem Mittelalter kennzeichnen sie Grenzen zwischen Hoheitsgebieten und Besitztümern und machen die historischen Grenzverläufe bis heute für jedermann sichtbar. Diese besondere Gattung der Kleindenkmäler ist für das Heimat- und Geschichtsverständnis der Menschen besonders wichtig.

Aufgrund ihrer ihrer geschichtlichen und wissenschaftlichen Bedeutung, manchmal auch aufgrund ihrer künstlerischen Gestaltung, sind historische Grenzsteine grundsätzlich Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Sie sind als materielle Zeugnisse historischer Grenzlinien denkmalwert, sofern sie noch an ihrem ursprünglichen Standort erhalten sind.

Erfassung durch ehrenamtliche Obleute

Bei der Erfassung der historischen Grenzsteine wird das Land Hessen bereits seit 1978 ehrenamtlich durch Obleute für historische Grenzsteine tatkräftig unterstützt. Der 40-jährigen Kontinuität der Grenzsteinerfassung und dem immensen ehrenamtlichen Engagement der Obleute ist es zu verdanken, dass heute eine Fülle präziser Angaben zu mehreren tausend Grenzsteinen vorliegt. Die Benennung und Betreuung der Obleute erfolgte viele Jahre lang in einer Kooperation der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Eine Liberalisierung des Abmarkungsrechts machte eine Änderung dieser bewährten Arbeitsteilung notwendig: Seit 2020 werden die Arbeiten zu Erfassung, Dokumentation und Erhalt historischer Grenzsteine als Kulturdenkmäler vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen koordiniert.

Foto. Grenzsteine zwischen Sandershausen (Hessen) und Landwehrhagen (Niedersachsen).

Die ehrenamtlichen Obleute für historische Grenzsteine in Hessen sind jeweils für ein Betreuungsgebiet – eine oder mehrere Gemeinden, ein Teil eines Landkreises – zuständig. Sie erfassen und dokumentieren den Bestand der historischen Grenzsteine in diesem Gebiet in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, unterstützen aber auch beim Erhalt der Objekte.

Für viele Bereiche in Hessen gibt es noch keine Obleute für historische Grenzsteine. Heimatgeschichtlich interessierte Bürgerinnen und Bürger sind daher herzlich eingeladen, das Landesamt für Denkmalpflege als Obmann / Obfrau bei Erfassung und Schutz historischer Grenzsteine zu unterstützen.

Ansprechpartner für alle Obleute und auch bei anderen Fragen zu historischen Grenzsteinen ist der Koordinator für historische Grenzsteine beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

E-Mail: grenzsteine@lfd-hessen.de