Foto. Auswahl an Denkmaltopographien.

Überblick über den Denkmalbestand

Das Denkmalverzeichnis (bis vor Kurzem: Denkmalbuch) beinhaltet alle derzeit bekannten Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen in Hessen. Es wird vom Landesamt für Denkmalpflege geführt.

Unbewegliche Kulturdenkmäler werden … nachrichtlich in das Denkmalverzeichnis eingetragen

§11 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes

Wie in vielen anderen Bundesländern gilt auch in Hessen ein nachrichtliches Denkmalverzeichnis. Das heißt eine Sache ist Kulturdenkmal, sobald sie die dazu gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt. Sie ist also „aus sich heraus“ Kulturdenkmal. Ein formaler Akt der Eintragung als Kulturdenkmal ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Die bekannten Kulturdenkmäler werden daher nachrichtlich in das Denkmalverzeichnis eingetragen, der Denkmalwert hängt aber nicht von der Eintragung ab.

Sie wollen herausfinden, ob ein Gebäude unter Schutz steht? Hier können Sie sich über die Denkmalausweisungen informieren.

Seit den frühen 1980er-Jahren werden die Ergebnisse der systematischen Erfassung in den Bänden der Reihe „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen“ veröffentlicht. Eine Denkmaltopographie beinhaltet den Denkmalbestand eines Bearbeitungsgebietes - einer Stadt, eines Landkreises oder mehrerer Gemeinden. Neben den Beschreibungen der einzelnen Kulturdenkmäler enthalten die Bände auch Erläuterungen zu den denkmalpflegerelevanten historischen Entwicklungen und regionalen Besonderheiten des Bearbeitungsgebietes. Sie geben somit den Überblick, der für die Bewertung und Einordnung der Kulturdenkmäler so wichtig ist.

Viele Inhalte aus dem Denkmalverzeichnis können in der digitalen Denkmaldatenbank DenkXweb (sprich: Denk-mal-web) von jedermann eingesehen werden. Dieses digitale Auskunfts- und Recherchesystem enthält Beschreibungen und Begründungen zu einzelnen Kulturdenkmälern und Gesamtanlagen und erlaubt die detaillierte räumliche Einordnung von deren Lage und Ausdehnung mit Hilfe digitaler Karten. So ist es möglich, Änderungen im Denkmalverzeichnis in Zukunft über die Denkmaldatenbank zeitnah veröffentlichen zu können. Die Inhalte der Datenbank werden im Halbjahresrhythmus aktualisiert und ergänzt. Eine Übersichtskarte bietet den Überblick über die bereits recherchierbaren Städte und Gemeinden.

Zuständige Fachbehörde für die Erfassung der Kulturdenkmäler und die Führung des Denkmalverzeichnisses ist in Hessen das Landesamt für Denkmalpflege. Die Denkmalausweisung zahlreicher Landkreise und Städte kann über das DenkXweb von jedermann eingesehen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich für eine rechtssichere Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis direkt an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wenden:

Auskünfte für die Städte und Landkreise Alsfeld (Stadt), Hersfeld-Rotenburg, Kassel (Landkreis), Kassel (kreisfreie Stadt), Lauterbach (Stadt), Marburg-Biedenkopf, Marburg (Stadt), Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis unter:

denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de

Auskünfte für die Städte und Landkreise Bad Homburg (Stadt), Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Darmstadt (kreisfreie Stadt), Frankfurt am Main (kreisfreie Stadt), Fulda (Landkreis), Fulda (Stadt), Gießen (Landkreis), Gießen (Stadt), Groß-Gerau, Hanau (Stadt), Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Limburg (Stadt), Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach (Landkreis), Offenbach (kreisfreie Stadt), Rheingau-Taunus-Kreis, Rüsselsheim (Stadt), Wetteraukreis, Wetzlar (Stadt), Wiesbaden (Landeshauptstadt) unter:

denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen.de

Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümer über das Online-Formular eine Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis erhalten.

Für alle Anfragen auf Denkmalauskunft wird empfohlen, das Objekt möglichst konkret zu benennen (Adresse, Flur/Flurstück) und für die eindeutige Zuordnung Fotos und/oder einen Lageplan beizugeben.