Wie in vielen anderen Bundesländern gilt auch in Hessen ein nachrichtliches Denkmalverzeichnis. Das heißt eine Sache ist Kulturdenkmal, sobald sie die dazu gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt. Sie ist also „aus sich heraus“ Kulturdenkmal. Ein formaler Akt der Eintragung als Kulturdenkmal ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Die bekannten Kulturdenkmäler werden daher nachrichtlich in das Denkmalverzeichnis eingetragen, der Denkmalwert hängt aber nicht von der Eintragung ab.

Denkmalverzeichnis
Überblick über den Denkmalbestand
Unbewegliche Kulturdenkmäler werden … nachrichtlich in das Denkmalverzeichnis eingetragen
Sie wollen herausfinden, ob ein Gebäude unter Schutz steht? Hier können Sie sich über die Denkmalausweisungen informieren.
Seit den frühen 1980er-Jahren werden die Ergebnisse der systematischen Erfassung in den Bänden der Reihe „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen“ veröffentlicht. Eine Denkmaltopographie beinhaltet den Denkmalbestand eines Bearbeitungsgebietes - einer Stadt, eines Landkreises oder mehrerer Gemeinden. Neben den Beschreibungen der einzelnen Kulturdenkmäler enthalten die Bände auch Erläuterungen zu den denkmalpflegerelevanten historischen Entwicklungen und regionalen Besonderheiten des Bearbeitungsgebietes. Sie geben somit den Überblick, der für die Bewertung und Einordnung der Kulturdenkmäler so wichtig ist.
Viele Inhalte aus dem Denkmalverzeichnis können in der digitalen Denkmaldatenbank DenkXweb (sprich: Denk-mal-web) von jedermann eingesehen werden. Dieses digitale Auskunfts- und Recherchesystem enthält Beschreibungen und Begründungen zu einzelnen Kulturdenkmälern und Gesamtanlagen und erlaubt die detaillierte räumliche Einordnung von deren Lage und Ausdehnung mit Hilfe digitaler Karten. So ist es möglich, Änderungen im Denkmalverzeichnis in Zukunft über die Denkmaldatenbank zeitnah veröffentlichen zu können. Die Inhalte der Datenbank werden im Halbjahresrhythmus aktualisiert und ergänzt. Eine Übersichtskarte bietet den Überblick über die bereits recherchierbaren Städte und Gemeinden.
Zuständige Fachbehörde für die Erfassung der Kulturdenkmäler und die Führung des Denkmalverzeichnisses ist in Hessen das Landesamt für Denkmalpflege. Die Denkmalausweisung zahlreicher Landkreise und Städte kann über das DenkXweb von jedermann eingesehen werden.
https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Bitte informieren Sie sich zunächst dort.
Falls die Denkmalausweisung für die fragliche Stadt oder den Landkreis noch nicht im DenkXweb einsehbar ist oder Sie weitere Informationen benötigen, können Eigentümerinnen und Eigentümer sich auch für eine Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis direkt an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wenden:
Auskünfte für die Städte und Landkreise Alsfeld (Stadt), Hersfeld-Rotenburg, Kassel (Landkreis), Kassel (kreisfreie Stadt), Lauterbach (Stadt), Marburg-Biedenkopf, Marburg (Stadt), Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis unter:
denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de
Auskünfte für die Städte und Landkreise Bad Homburg (Stadt), Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Darmstadt (kreisfreie Stadt), Frankfurt am Main (kreisfreie Stadt), Fulda (Landkreis), Fulda (Stadt), Gießen (Landkreis), Gießen (Stadt), Groß-Gerau, Hanau (Stadt), Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Limburg (Stadt), Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach (Landkreis), Offenbach (kreisfreie Stadt), Rheingau-Taunus-Kreis, Rüsselsheim (Stadt), Wetteraukreis, Wetzlar (Stadt), Wiesbaden (Landeshauptstadt) unter:
denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen.de
Für alle Anfragen auf Denkmalauskunft wird empfohlen, das Objekt möglichst konkret zu benennen (Adresse, Flur/Flurstück) und für die eindeutige Zuordnung Fotos und/oder einen Lageplan beizugeben. Bitte nennen Sie die Adresse des Objekts im Betreff der Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten gerechnet werden muss.