Wie können Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern angebracht werden, ohne die historische Bausubstanz und das einheitliche Erscheinungsbild von Gebäuden, Dachlandschaften und Ortsbildern nachhaltig zu beeinträchtigen?
Am 6. Oktober 2022 hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde mit der „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern“ eine klare Regelung zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden veröffentlicht. Die nun herausgegebene Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege bietet einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen des Genehmigungsprozesses und die fachlichen Grundlagen der Abwägungsentscheidung. Darüber hinaus enthält sie Hinweise und Anregungen für objektbezogene Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen. Die Handreichung wendet sich auch an Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer sowie an alle Planenden im Bereich der Altbausanierung und der Denkmalpflege. Um auf die technische Weiterentwicklung von Solaranlagen flexibel und zeitnah reagieren zu können, erscheint die vorliegende Handreichung ausschließlich in digitaler Form.