Einführung von Gebühren für die Ausstellung von Nachforschungsgenehmigungen nach § 22 HDSchG
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage hierzu ist die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) vom 22.02.2023, aktualisiert am 01.08.2023.
Wie geht es nun weiter?
Mit Datum der Veröffentlichung der Verwaltungskostenordnung werden daher alle NFG – auch diejenigen für Feldbegehungen und Sondenbegehungen in Hessen – gebührenpflichtig. Die vollständige Umsetzung der Gebührenverordnung erfolgt ab dem 01. Januar 2024. Höhe und Staffelung der Gebühren sind im Hessischen Staatsanzeiger festgesetzt.