Ehrenamtliches Engagement in der Denkmalpflege

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Ehrenamt und Klimaschutz stärken

Die neue Denkmalförderrichtlinie regelt die Art und Weise der Verteilung von Fördermitteln, die das Land Hessen zur Verfügung stellt. Neben der direkten Unterstützung durch Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern auch indirekte Förderungen in Form von Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Dr. Katharina Benak, stellvertretende Abteilungsleiterin und Referatsleiterin Bezirksdenkmalpflege im Landesamt für Denkmalpflege Hessen, erklärte, dass die vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen überarbeitete neue Denkmalförderrichtlinie die Arbeit von Ehrenamtlichen und den Klimaschutz stärke. Mit diesen Ergänzungen ließen sich nicht nur zwei Forderungen aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich umsetzen, die neue Förderrichtlinie unterstütze auch das serviceorientierte, bürgernahe Selbstverständnis des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen zum Schutz der gebauten Umwelt. Sie dankte dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur für die Unterstützung und die schnelle Umsetzung.

Stärkung des Ehrenamtes

Die rund 400 Vereine und Initiativen, die sich ehrenamtlich um ein auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Kulturdenkmal kümmern, können sich ab sofort auch selbst um eine Förderung bemühen - die Einverständniserklärung des Eigentümers vorausgesetzt. Benak erklärte, dies erweitere den Handlungsspielraum von ehrenamtlich Engagierten und entlaste Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie lobte das Engagement der vielen Vereine und Initiativen ausdrücklich. 

Ohne das Wirken der traditionell vor Ort agierenden Ehrenamtlichen wäre die Hessische Denkmallandschaft ärmer, als sie es jetzt ist.

Dr. Katharina Benak Stv. Abteilungsleiterin Bau- und Kunstdenkmalpflege

Vom Ehrenamt gingen nicht nur sehr viele wichtige Impulse aus, oft werde auch tatkräftig selbst Hand angelegt.

Klima- und Ressourcenschutz in den Mittelpunkt gerückt

Ab sofort werden Maßnahmen, die einen besonderen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten, bei der Vergabe von Fördermitteln besonders berücksichtigt. Benak betonte, dies sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Akzeptanz für die ressourcenschonende Vorbildwirkung von Kulturdenkmälern. Sie erklärte, Kulturdenkmäler stünden von jeher für eine ganzheitlich ausgerichtete, ökologische Kreislaufwirtschaft. Im Idealfall würden sie von Generation zu Generation weitergegeben, liebevoll gepflegt und mit regionalen Baustoffen behutsam repariert oder an neue Nutzungen angepasst. Diese Forderungen würden von der Bauwirtschaft erst im Zuge der Einhaltung der Klimaziele gestellt.

Denkmalförderrichtlinie

Die Denkmalförderrichtlinie regelt die Art und Weise der Verteilung von Fördermitteln, die das Land Hessen zur Verfügung stellt. Bewirtschaftet werden die Fördermittel von rund 8 Mio Euro jährlich durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Neben der direkten Unterstützung durch Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern auch indirekte Förderungen in Form von Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.