Interessieren Sie sich für die Geschichte und Archäologie Hessens? Dann können Sie als Bürgerin oder Bürger eine kostenlose Nachforschungsgenehmigung (NFG) beantragen. Jedes Jahr nehmen Hunderte von Privatpersonen diese Möglichkeit wahr. Sie unterstützen damit die hessenARCHÄOLOGIE bei ihrer gesetzlichen Aufgabe, die Bodendenkmäler Hessens zu erforschen, aber auch zu schützen und zu erhalten. Die NFG ist kostenfrei.
Über Ihren Antrag entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege Hessen im Rahmen einer Einzelfallprüfung, zu der auch ein persönliches Gespräch gehört. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses. In der NFG wird ein vorher vereinbartes Suchgebiet festgehalten; sie gilt immer für ein Kalenderjahr. In der Regel melden Sie am Jahresende Ihre Funde in Form einer schriftlichen Fundmeldung. Wie Sie Ihre Funde und Beobachtungen korrekt melden, erfahren Sie in einem ausführlichen Anschreiben, das Sie nach Eingang Ihres Antrags von uns erhalten. Verlässliche Fundmeldungen sind von großer Wichtigkeit, denn sie können Hinweise auf bislang unbekannte Bodendenkmäler sein!
Bevor Sie einen Antrag auf Erteilung einer NFG bei uns stellen, möchten wir Sie bitten, zunächst die nachstehenden Informationen zu berücksichtigen.