Beispielfoto von Solaranlagen auf einem Kulturdenkmal.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Solaranlagen auch an oder auf Kulturdenkmälern möglich

Kunst und Kulturministerin Angela Dorn hat in einer neuen Richtlinie festgelegt, dass Solaranlagen in aller Regel künftig auch an oder auf Kulturdenkmälern genehmigungsfähig sind.

Klare Vorgaben für die Genehmigungspraxis

Für die Denkmalbehörden ist diese Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern wichtig, denn sie gibt ganz klare und hessenweit einheitliche Handlungsanweisungen, an denen wir uns orientieren können.

Dr. Verena Jakobi Landeskonservatorin

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen des Krieges in der Ukraine und der Klimakrise sei es geboten, den bisherigen Kurs bei der Genehmigungspraxis zu überdenken. Selbstverständlich sei es auch den Denkmalbehörden ein wichtiges Anliegen, Denkmaleigentümerinnen und Eigentümer in dem Bestreben zu unterstützen, Energie zu sparen bzw. selbst generieren zu können. Mit der doppelten Leistung von Kulturdenkmälern – ihrer guten Gesamtenergiebilanz und zusätzlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und -gewinnung – bestätige sich die Vorreiterrolle von Kulturdenkmälern bei der Erreichung der Klimaziele.

Solarbroschüre erscheint Ende des Jahres

Jakobi sagte weiter, mit noch in diesem Jahr erscheinenden Broschüre zum Thema „Denkmalpflege und Solarenergie“ stelle das Landesamt für Denkmalpflege Hessen Denkmaleigentümerinnen und Eigentümern, aber auch Architektinnen und Architekten, sowie Planerinnen und Planern vor, wie die Integration von Solarmodulen auf Kulturdenkmälern gelingen könne. Die Broschüre schließt inhaltlich unmittelbar an die Richtlinie an und hat vornehmlich illustrierenden Charakter. Zusammen mit der Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen seien wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, um künftigen Herausforderungen gemeinsam Rechnung tragen zu können.