Talseitige Aufnahme der Trauerhalle, einem Gebäude aus Sichtbeton mit Eternitschieferdächern.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Aktualisierter Denkmalbestand der Stadt Fulda jetzt auch online einsehbar

1992 wurden erstmals die Kulturdenkmäler der Stadt Fulda in der Denkmaltopographie publiziert. Damit wurde eine der denkmalreichsten Städte Hessens und ihr reiches kulturelles Erbe gewürdigt. Die Publikation gibt einen Überblick über den damaligen Kenntnisstand. Jetzt wurde der Denkmalbestand überprüft, ergänzt und kann ab sofort im digitalen Denkmalverzeichnis des LfDH eingesehen werden.

Aufgabe und Ergebnis der Überarbeitung

Die Überarbeitung war aus mehreren Gründen notwendig geworden. Nicht nur sind mit der Nachkriegsarchitektur und der Zeitschicht der 1980er- und 1990er- Jahre neue Zeitschichten im Fokus der Denkmalerfassung, auch die Bewertungskriterien haben sich verändert. So werden etwa Industriebauten, städtebauliche Ensembles und Zeugnisse der Alltagskultur differenzierter betrachtet. Auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse etwa im Bereich der Bauforschung erforderten eine Überprüfung des Denkmalbestandes.

Im Laufe der 2019 begonnenen Überprüfungskampagne wurden über 200 Kulturdenkmäler neu erfasst. Die Bandbreite reicht von Fachwerkhäusern, die zu den ältesten erhaltenen Wohngebäuden Fuldas zählen (z.B. Duume 1, erbaut um 1512, oder Löherstraße 27, erbaut um 1550) bis hin zur 1979 eingeweihten Trauerhalle auf dem Friedhof Frauenberg, die jetzt als herausragendes baukünstlerisches Zeugnis der Architektur der 1970er-Jahre bewertet wurde. Die neu eingetragenen Gebäude und Gesamtanlagen sind ausführlich beschrieben und durch Fotos dokumentiert, Karten ermöglichen die detaillierte räumliche Einordnung. Bei der Überprüfungskampagne haben die Fachleute des Landesamts für Denkmalpflege Hessen eng mit der Stadt Fulda zusammengearbeitet.

Was bedeutet das für die Eigentümerinnen und Eigentümer?

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der als Einzel-Kulturdenkmäler neu erfassten Gebäude werden derzeit vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen per Brief informiert. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden innerhalb von Gesamtanlagen sind angehalten, sich selber im DenkXweb zu informieren.

Die Denkmaleigenschaft besagt zunächst, dass die Erhaltung der Gebäude im öffentlichen Interesse ist. Uns ist es grundsätzlich wichtig, gemeinsam mit den Denkmaleigentümern, Partnerinnen und Gemeinden konkrete Erhaltungskonzepte zu entwickeln, zu begleiten und zu unterstützen.

Dr. Verena Jakobi

Änderungen am Baubestand müssen ab sofort mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden. Auf diese Art und Weise solle sichergestellt werden, dass Anpassungen an einen modernen Wohn- und Nutzungsstandard möglichst behutsam mit denkmalgerechten Materialien von im traditionellen Handwerk bewanderten Fachleuten durchgeführt würden. Regelmäßige Pflege und Wartung könne kostenintensiven Instandsetzungen vorbeugen.

In Hessen wird nach dem nachrichtlichen System gearbeitet. Das bedeutet, dass ein Denkmal als Denkmal behandelt werden muss, wenn es als solches erkannt wurde. Ein Verwaltungsvorgang ist nicht notwendig. Dennoch werden die Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt, damit diese sich entsprechend verhalten können.

Für die Instandsetzung von Einzelkulturdenkmälern stellt das Land Hessen jährlich 8 Millionen Euro direkte Fördermittel zur Verfügung. Indirekte Förderungen sind durch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gegeben. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

Hintergrundinformation: Wie funktioniert die Denkmalerfassung

Die Erfassung von Kulturdenkmälern ist eine zentrale Aufgabe des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Sie erfolgt systematisch durch unsere Fachleute. Das heißt, eine bestimmte Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis wird systematisch auf mögliche Kulturdenkmäler „gescannt“

Dr. Verena Jakobi

Zusätzlich zur Begehung und fotografischen Dokumentation der als Denkmal erkannten Gebäude ist die Eintragung in die Liste immer auch mit intensiver Archivarbeit zur Geschichte des Ortes verbunden. Nach Abschluss aller Vorarbeiten werden die Gebäude und Gesamtanlagen dann in der sogenannten Denkmaltopografie überblicksmäßig dargestellt. Die Ausweisung erfolgt immer im Vergleich mit anderen zeitgleich erbauten Gebäuden. Die Eintragung in die Liste ist der gesetzlich geforderte Nachweis dafür, dass es sich bei dem Gebäude aus künstlerischen, geschichtlichen, städtebaulichen, technischen oder wissenschaftlichen Gründen um eine Besonderheit handelt.

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