Aufgabe und Ergebnis der Überarbeitung
Die Überarbeitung war aus mehreren Gründen notwendig geworden. Nicht nur sind mit der Nachkriegsarchitektur und der Zeitschicht der 1980er- und 1990er- Jahre neue Zeitschichten im Fokus der Denkmalerfassung, auch die Bewertungskriterien haben sich verändert. So werden etwa Industriebauten, städtebauliche Ensembles und Zeugnisse der Alltagskultur differenzierter betrachtet. Auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse etwa im Bereich der Bauforschung erforderten eine Überprüfung des Denkmalbestandes.
Im Laufe der 2019 begonnenen Überprüfungskampagne wurden über 200 Kulturdenkmäler neu erfasst. Die Bandbreite reicht von Fachwerkhäusern, die zu den ältesten erhaltenen Wohngebäuden Fuldas zählen (z.B. Duume 1, erbaut um 1512, oder Löherstraße 27, erbaut um 1550) bis hin zur 1979 eingeweihten Trauerhalle auf dem Friedhof Frauenberg, die jetzt als herausragendes baukünstlerisches Zeugnis der Architektur der 1970er-Jahre bewertet wurde. Die neu eingetragenen Gebäude und Gesamtanlagen sind ausführlich beschrieben und durch Fotos dokumentiert, Karten ermöglichen die detaillierte räumliche Einordnung. Bei der Überprüfungskampagne haben die Fachleute des Landesamts für Denkmalpflege Hessen eng mit der Stadt Fulda zusammengearbeitet.
Was bedeutet das für die Eigentümerinnen und Eigentümer?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der als Einzel-Kulturdenkmäler neu erfassten Gebäude werden derzeit vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen per Brief informiert. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden innerhalb von Gesamtanlagen sind angehalten, sich selber im DenkXweb zu informieren.