Gezielte, illegale Grabungen - oft als Raubgrabungen bezeichnet - verursachen großen Schaden an dem Teil unseres gemeinsamen Kulturerbes, das im Boden verborgenen ist. Das geschieht nicht nur täglich in fernen Ländern, sondern auch direkt vor der Haustür.
"Tomb raiders" - auch in Hessen!
Früher waren es z.B. vorgeschichtliche Grabhügel oder mittelalterliche Töpfereistandorte, bei denen Unbefugte den Spaten ansetzten. Heute besonders verbreitet ist hingegen die ungenehmigte Schatzsuche, die fast immer mit Hilfe einer Metallsonde geschieht - oftmals im Wald, oder im Schutz der Dunkelheit. Zumeist geht es dabei einzig und allein um das Sammeln von Funden, in manchen Fällen heute auch um die anschließende Selbstdarstellung in "Sondelvideos" in den sozialen Medien. Schlimmstenfalls steht der illegale Handel mit Bodenfunden im Hintergrund.
Unabhängig von der Motivation für die Schatzsuche entsteht der Allgemeinheit ein nicht abzuschätzender Schaden: Bei illegalen Bergen und Graben werden in jedem Fall archäologische oder auch paläontologische Befundzusammenhänge zerstört. Die jeweiligen Funde werden aus ihrem Kontext herausgerissen - und damit für alle Zeit ihrer Aussagekraft beraubt. Funde ohne Fundort sind wissenschaftlich fast ohne Wert.
Verfolgung illegaler Nachforschungen
Illegales Suchen nach archäologischen und paläontologischen Funden geht unserem Kulturerbe, und damit auch einem Teil unserer Identität, im wahrsten Sinne des Wortes "an die Substanz"! Wer ohne Genehmigung nach ihnen sucht oder solche Funde nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder kann sogar (bei Unterschlagung von Funden) als Straftäter verfolgt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und die Unteren Denkmalschutzbehörden stellen bei Bekanntwerden illegaler Nachforschungen konseqent Strafanzeige bzw. leiten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dabei arbeiten wir eng mit dem Hessischen Landeskriminalamt zusammen.
Lassen Sie sich nicht durch reißerisch aufgemachte Schatzsuchervideos oder fragwürdige Informationen in den sozialen Medien oder im Internet irreführen: Ungenehmigte Nachforschungen und die Unterlassung der Fundmeldung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HDSchG. Das Einbehalten von nicht gemeldeten Funden stellt eine Unterschlagung zu Lasten des Landes Hessen dar (§ 246 Strafgesetzbuch – StGB). Bürgerinnen und Bürger, die eine gültige NFG besitzen, können diese auf Nachfrage vorweisen, sollten sie im Gelände darauf angesprochen werden. In Hessen ist das Sondengehen auf gepflügte Ackerflächen begrenzt. Falls Sie Sondengänger im Wald beobachten, handelt es sich daher mit großer Wahrscheinlichkeit um Menschen, die ohne erforderliche Genehmigung tätig sind. Melden Sie bitte solche Beobachtungen den Denkmalschutzbehörden oder der nächsten Polizeidienststelle. Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich z. B. auch KFZ-Kennzeichen notieren.
Illegale Nachforschungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht und juristisch verfolgt. Sie können verschiedene Tatbestände mit z. T. erheblichen rechtlichen Folgen erfüllen:
- Verstöße gegen das HDSchG (Bußgelder bis zu 500.000,- €)
- bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei: Geld- oder Freiheitsstrafen
- Einzug benutzter Tatwerkzeuge (Metalldetektoren, Grabungswerkzeug)
- Beschlagnahme illegal geborgener Funde gemäß § 25 Abs. 1 S. 3 HDSchG
- Schadensersatzforderungen bei Grabungsschäden
- zivilrechtliche Klagen durch geschädigte Grundeigentümer