Geländeprospektionen
Für viele Baumaßnahmen – z. B. regenerative Energien, Straßen- oder Leitungstrassen sowie in BImSch-Verfahren – gilt die UVP-Pflicht. Im Rahmen der UVP, aber auch bei anderen Bauplanungen, kann das Landesamt für Denkmalpflege Hessen für die denkmalfachlichen Beiträge fallbezogen zerstörungsfreie Geländeprospektionen anfordern. Geländeprospektionen sind – wie Ausgrabungen - genehmigungspflichtige Maßnahmen, für die eine Nachforschungsgenehmigung der Fachbehörde zu beantragen ist.
Zu den Geländeprospektionen zählen Begehungen in der bewuchsfreien Zeit mit und ohne Metallsonde, geophysikalische Untersuchungen - etwa Geomagnetik bzw. -elektrik oder Bodenradar. Weiterhin können LiDAR-Daten sowie Luftbilder und Altkarten ausgewertet werden.