Symbolbild Nachforschungsgenehmigung

Auch Denkmäler haben Rechte

Nachfolgend haben wir für Sie einige grundsätzliche Informationen zum Thema "Wer kann eine Nachforschungsgenehmigung erhalten?"  zusammengefasst.

Fachfirmen


Die in Hessen auf Grundlage denkmalfachlicher Auflagen tätigen Fachfirmen erhalten die zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderliche Nachforschungsgenehmigung nach § 22 HDSchG auf entsprechenden schriftlichen Antrag an die/den zuständige(n) BezirksarchäologIn bzw. Paläontologen. Dies gilt auch für Untersuchungen, die von Universitäten oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen für Fachfirmen.

Privatpersonen

Bürgerinnen und Bürgern mit archäologisch-historischem oder paläontologischem Interesse an ihrer Heimatregion bieten sich viele Möglichkeiten, mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE zusammenzuarbeiten. Die Grundlage einer solchen Zusammenarbeit ist immer eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) nach § 22 HDSchG. Diese muss beim LfDH beantragt werden (siehe Infobox).

Meldung von Zufallsfunden

Möchten Sie uns oder der in Ihrer Region zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde nach § 21 HDSchG (Fundmeldepflicht) einen archäologischen oder paläontologischen Fund oder Befund melden, den Sie z.B. bei der Gartenarbeit entdeckt oder beim Spazierengehen zufällig am Feldrand gefunden haben? Wichtig ist für uns stets der (ungefähre) Fundort - bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an  (0611-6906 131). Vielen Dank!
 

Helfen Sie mit!

Durch die oftmals bereits jahrzehntelange gute und bewährte Kooperation mit vielen NFG-InhaberInnen, die teils mit, teils ohne Einsatz einer Metallsonde Begehungen durchführen, wurden dem LfDH - hessenARCHÄOLOGIE oft wesentliche neue Erkenntnisse ermöglicht. So manches archäologische und paläontologische Puzzleteil konnte dem Gesamtbild hinzugefügt werden - dafür an dieser Stelle einmal herzlichen Dank an alle, die uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben zur Seite stehen.
Wenn auch Sie unsere Arbeit bei der Erforschung und dem Schutz der hessischen Bodendenkmäler aktiv unterstützen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.