Seit dem Inkrafttreten des Hessischen Denkmalschutzgesetzes 1974 nimmt es die Aufgabe wahr, gemeinsam mit seinen Partnerinnen und Partnern der kommunalen Denkmalpflege sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern das kulturelle Erbe Hessens zu bewahren und die Geschichte zu schützen. Doch wie sehen die Bürgerinnen und Bürger, wie bewerten die Partnerinnen und Partner den Stand der Denkmalpflege?