Als Inhaberin oder Inhaber einer NFG sind Ihre regelmäßigen Fundmeldungen an die hessenARCHÄOLOGIE von zentraler Bedeutung. Hierbei unterstützen wir Sie, indem wir Ihnen Musterformulare zur Verfügung stellen und Sie über die richtige Dokumentation von Funden und Beobachtungen informieren.
Für NFG-Inhaberinnen und -inhaber ist es ebenso wichtig, zu wissen, wie man sich bei Entdeckung bestimmter Funde verhält. Von der Sonde angezeigte Funde sollen zum Beispiel nur aus dem gepflügten Oberboden geborgen werden. Wenn Sie hingegen bemerken, dass ein Fund noch in seinem ursprünglichen Befund steckt - graben Sie nicht weiter nach, sondern benachrichtigen Sie die zuständige Bezirksarchäologie, damit ggf. eine dokumentierte, fachgerechte Bergung erfolgen kann.
Aktiv werden können Sie jedoch nicht nur als Feldbegeherin oder Feldbegeher auf Basis einer Nachforschungsgenehmigung. Bürgerschaftliches Engagement hat viele Facetten. Denkmalschutz und -pflege bieten auch andere Möglichkeiten der Beteiligung: etwa die Pflege von Rundwanderwegen zu Bodendenkmälern, die Unterstützung der Fachbehörde bei kleinen Freilegungs- oder Prospektionsprojekten oder bei der Fundbearbeitung oder die regelmäßige Zustandskontrolle von Hügelgräbern und anderen Bodendenkmälern.