Dr. Dieter Neubauer bei der wissenschaftlichen Arbeit.

Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die hessenARCHÄOLOGIE hat die "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft samt der „Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ (VerfOwF) gemäß § 35 (2) BeamtStG bzw. § 106 GewO per Dienstanweisung umgesetzt.

Diese Leitlinien gelten verpflichtend für das wissenschaftlich sowie das wissenschaftsakzessorisch tätige Personal der hessenARCHÄOLOGE einschließlich der Abteilungsleitung.

Die hessenARCHÄOLOGIE bekennt sich zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Sorgfalt und Redlichkeit. Diese sind unverzichtbare Voraussetzungen für den wissenschaftlichen Diskurs und Erkenntnisgewinn aber auch die Wahrnehmung der Paläontologischen und Archäologischen Denkmalpflege in der Öffentlichkeit. Die getroffenen Regelungen und deren Grundlagen sind im Sinne der Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich abrufbar. Sie beugen möglichem Fehlverhalten vor und sichern den professionellen Umgang mit dem paläontologischen und archäologischen Kulturgut des Landes Hessen.