Beratungsaufgaben der Fachdisziplin Restaurierung
Restauratorische Maßnahmen tragen dazu bei, den Erhalt eines Kulturdenkmals langfristig zu sichern sowie dessen Wahrnehmung und Wertschätzung zu fördern.
Im Vordergrund stehen Substanzerhalt und Minimierung von Schadensprozessen. Das Arbeitsgebiet der Restauratorinnen und Restauratoren in der Bau- und Kunstdenkmalpflege erstreckt sich über die unterschiedlichsten Materialien: Hierzu zählen sämtliche Bestandteile eines Kulturdenkmals, sowohl an dessen Außenbau mit Natur- und Kunststeinen, Verputzen und Farbfassungen, als auch im Inneren mit wandfesten und mobilen Ausstattungsstücken wie Wandmalereien, Stuck, historischen Buntglasfenstern, Tapeten, Leinwand- und Tafelbildern etc..
Der Referatsbereich erfüllt entscheidende Vermittlungsfunktionen bei der Integration von konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen in denkmalpflegerische Gesamtkonzepte und Genehmigungsvorgänge. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf den Planungsprozessen mit inhaltlicher Vorbereitung und dem Aufbau entsprechender Projektstrukturen. Ziel ist eine frühzeitige Einbindung der konservatorischen und restauratorischen Aufgabenstellungen. Auch während der Durchführung von Maßnahmen stehen die Amtsrestauratorinnen und Restauratoren beratend zur Seite und leisten damit einen Beitrag zum Qualitätsmanagement.
Finanzielle Förderungen von Restaurierungen sind im Rahmen der Zuwendungen des Landes Hessen möglich.